Kommunen können Maßnahmen ergreifen, um auch im Bereich des Einzelhandels die klimaneutrale Mobilität und den Radverkehr zu fördern. Dazu gehört z. B. die Verbesserung der Erreichbarkeit von Geschäften mit dem Fahrrad, die Förderung von Abstellanlagen an Geschäften aber auch gelungene Kommunikation mit den Gewerbetreibenden: Viele haben Sorgen vor Umsatzeinbußen durch die Reduzierung von z. B. Autoparkplätzen. Durch Aufklärung und Informationen können Kommunen diesen Ängsten von Gewerbetreibenden entgegenwirken und sie von den positiven Auswirkungen der Förderung des Radverkehrs überzeugen.