Fahrradzone Nauwieser Viertel

Saarbrücken
Maßnahmentyp | Fahrradstraßen und -zonen |
Name des Projektes | Fahrradzone Nauwieser Viertel |
Bundesland | Saarland |
Einwohner*innen | 179.634 |
Besiedelung | Überwiegend städtisch |
Lage | Sehr zentral |
Kommune | Saarbrücken |
Zuständige Abteilung | Yannick Seinsoth, fahrradbeauftragter@saarbruecken.de |
| Lokale Herausforderungen |
|
Maßnahmenbeschreibung
Mit dem Instrument der Fahrradzone gemäß novellierter StVO bot sich der Landeshauptstadt Saarbrücken im Jahr 2020/21 eine hervorragende Gelegenheit, das Radverkehrsnetz der Innenstadt gemäß Verkehrsentwicklungsplan (VEP) 2030 kurzfristig weiterzuentwickeln. Die Größe und die zentrale Lage des Nauwieser Viertels machten dabei das Projekt nicht nur für Saarbrücken zu einem Pilotprojekt.
Mit dem Projekt wurden zwei Ziele verknüpft. Zum einen sollte ein zentrales Stadtviertel mit sehr hohem Radverkehrspotenzial als Ausgangspunkt für die Verkehrswende in Saarbrücken genutzt werden. Zum anderen sollten die neuen Verkehrsregeln und die begleitenden baulichen Maßnahmen hinsichtlich ihrer Wirkung auf die Nutzung des Fahrrads und seine Akzeptanz als gleichberechtigtes Verkehrsmittel analysiert werden, um eine Ausweitung auf andere Viertel zu prüfen.
Das Nauwieser Viertel ist bereits seit geraumer Zeit durch viele gegenläufige Einbahnstraßen und Straßenraumeinbauten verkehrsberuhigt. Die überwiegend jungen Bewohner*innen und Besucher*innen des Viertels können tendenziell als fahrradaffin angesehen werden. Die zentrale Lage macht das Viertel zu einem „Nukleus“ im Radverkehrsnetz der Stadt, von dem aus sternförmig wichtige Radverkehrsachsen ausgehen.
Für den Kfz-Verkehr ist das Nauwieser Viertel seit Einrichtung der Fahrradzone nur noch für Anlieger zugelassen. Zur Verdeutlichung der neuen Situation wurden neben der obligatorischen Beschilderung an vielen Einmündungen großflächige Piktogramme (3 x 3m), die in ihrer Darstellung dem StVO-Zeichen 244.3 entsprechen, markiert. Zur Sicherstellung der Kenntnisnahme der neuen Verkehrsregeln und deren Akzeptanz wurden an den Einfahrten in die Zone gut sichtbare Hinweisschilder mit den wichtigsten Regeln angebracht. Überdies wurden mehr als 100 zusätzliche Fahrradstellplätze geschaffen.
Ziele
- Sicherheit
- Mehr Personen fahren Fahrrad
- Fahrrad steigt in der Wahrnehmung
Ergebnisse
Keine Angabe
Dauer: Planung und Umsetzung
Kosten / Mittelherkunft
120.000 Euro
- Eigenmittel: ca. 60 Prozent
- Landesmittel: ca. 40 Prozent (Saarland: Richtlinie zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität – Teilförderung Radverkehr (NMOB-Rad))
Personeller Aufwand
Keine Angabe
Beteiligte Ämter
Stadtplanungsamt, Straßenbauamt, Ordnungsamt, Medienabteilung
Beteiligte Akteur*innen
Oberste Straßenverkehrsbehörde
Kommunikation der Maßnahme
Es fand im März 2021 eine Bürger*innenbeteiligung (aufgrund der Pandemie im Online-Format) statt. Die Bewohner des Nauwieser Viertels erhielten einen Flyer mit Informationen zu dem Projekt und den Verkehrsregeln. An den Einfahrten in die Fahrradzone wurden Hinweisschilder mit den wichtigsten Verkehrsregeln angebracht.
Herausforderungen
Zum Zeitpunkt der Planung und Umsetzung war die Verwaltungsvorschrift zur StVO noch nicht aktualisiert und diente daher nicht als verkehrsrechtliche Grundlage für die notwendigen Abstimmungen.
Die unbekannten Verkehrsregeln mussten gut kommuniziert werden.
Besonderheiten
Verkehrsversuch oder Modellvorhaben
Auszeichnungen
Deutscher Fahrradpreis 2022
- Platz Infrastruktur
Quelle des Praxisbeispiels:
Landeshauptstadt Saarbrücken , Deutscher Fahrradpreis 2022
Weitere Praxisbeispiele
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